EditorialLebenshilfe Bremen e.V.Lebenshilfe Bremen-StifungZustiftungNeues StiftungsrechtErbschaftsrechtKontakt

Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde 2007 das Stiftungsrecht überarbeitet. Zuwendungen an die Lebenshilfe Bremen-Stiftung sind seitdem in noch größerem Umfang steuerfrei absetzbar:

Die Höchstgrenze für den Spendenabzug wurde von bisher 5% bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte auf 20% angehoben. (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG).

Statt der bisher 307.000 Euro können Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung nun bis zu einer Million Euro über 10 Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden. Neu ist außerdem, dass diese Zuwendungen auch nach Ablauf des Gründungsjahres der Stiftung erfolgen können.


Zur Startseite