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Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde
2007 das Stiftungsrecht überarbeitet. Zuwendungen an die Lebenshilfe
Bremen-Stiftung sind seitdem in noch größerem Umfang
steuerfrei absetzbar:
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug wurde von bisher
5% bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte auf 20% angehoben.
(§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG).
Statt der bisher 307.000 Euro können Zuwendungen in das Grundstockvermögen
einer Stiftung nun bis zu einer Million Euro über 10 Jahre
verteilt steuerlich abgesetzt werden. Neu ist außerdem, dass
diese Zuwendungen auch nach Ablauf des Gründungsjahres der
Stiftung erfolgen können.
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